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Ratgeber

Einstieg in den Sicherheitsdienst: Unterrichtung, Register und Bewerbung

Die Schritte vom ersten Nachweis bis zum ersten Einsatz.

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Schritt 1: Unterrichtung oder Sachkunde

Ohne Nachweis darfst du nicht eingesetzt werden. Für die meisten Einstiegsstellen reicht die Unterrichtung nach § 34a GewO mit 40 Unterrichtsstunden bei der IHK. Sie findet in Präsenz statt und endet mit einer Bescheinigung. Wenn die Anzeige Kontrollgänge im öffentlichen Raum, Einlass in Diskotheken, Ladendetektiv oder eine Leitungsfunktion in Unterkünften für Geflüchtete nennt, brauchst du die Sachkundeprüfung. Manche Arbeitgeber organisieren oder bezahlen die Unterrichtung für neue Beschäftigte. Frag danach, bevor du selbst einen Kurs buchst.

Schritt 2: Bewacherregister und Zuverlässigkeit

Dein Arbeitgeber meldet dich im Bewacherregister an. Die zuständige Behörde prüft deine Qualifikation und deine Zuverlässigkeit, je nach Tätigkeit auch mit einer Abfrage beim Verfassungsschutz. Erst nach ihrer Zustimmung darfst du arbeiten. Die Rückmeldung des Verfassungsschutzes kommt im Normalfall innerhalb von 14 Tagen. Zwischen Zusage und erstem Einsatz können deshalb einige Tage bis Wochen liegen. Wer innerhalb der letzten fünf Jahre wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurde, etwa wegen Gewalt-, Eigentums- oder Drogendelikten, gilt in der Regel als unzuverlässig.

Schritt 3: Besondere Einsätze

Für bewaffnete Bewachung gelten zusätzliche Regeln des Waffengesetzes. Nach § 28 WaffG muss der Arbeitgeber die Wachperson vorher der Behörde benennen, und Waffen dürfen nur im konkreten Auftrag getragen werden. Solche Stellen setzen daher Erfahrung und zusätzliche Schulungen voraus.

Einsätze an Flughäfen oder in besonders geschützten Einrichtungen können eigene Zugangsprüfungen und Schulungen erfordern. Lies in der Anzeige, welche Nachweise der Arbeitgeber dafür erwartet und ob er die Schulung übernimmt.

Unterlagen und Bewerbung

  • Bescheinigung über die Unterrichtung oder das Zeugnis der Sachkundeprüfung, falls vorhanden.
  • Lebenslauf mit lückenlosen Angaben, weil die Zuverlässigkeit geprüft wird.
  • Sprachkenntnisse, besonders für Empfang, Flughafen oder Veranstaltungen.
  • Führerschein, wenn Revierfahrten oder wechselnde Objekte genannt sind.
  • Erste-Hilfe-Nachweis, wenn vorhanden.

Im Gespräch zählen Ruhe, klare Sprache und die Bereitschaft zu Schichtarbeit. Sag offen, welche Dienste du übernehmen kannst, etwa Nachtdienste oder Wochenenden, und welche nicht.

Wenn du bereits in einem anderen Unternehmen im Bewacherregister gemeldet warst, erwähne das. Dein neuer Arbeitgeber muss dich trotzdem neu anmelden.

Fragen für das Gespräch

  • In welchem Objekt oder welchen Objekten werde ich eingesetzt?
  • Welche Nachweise brauche ich genau, und wer trägt die Kosten?
  • Wie lange bin ich vor dem ersten Alleindienst mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen unterwegs?
  • Welche Dienstkleidung und Ausrüstung werden gestellt?

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